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Keine Kündigung des Leasingvertrages bei fehlendem VersicherungsnachweisEin Kfz-Händler darf
einen Leasingvertrag für ein Fahrzeug nicht schon deshalb fristlos
kündigen, weil der Kunde den Abschluss einer Kfz-Versicherung nicht
nachweist. Nach einem Urteil des OLG Koblenz muss der Händler den
Kunden in derartigen Fällen zuvor unter Fristsetzung mit Kündigungsandrohung
auffordern, den Versicherungsnachweis zu erbringen. Ein Recht zur fristlosen Kündigung entfalle jedenfalls dann, so das Gericht, wenn der Händler positiv wisse, dass eine Versicherung bestehe, der Kunde indes lediglich Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |