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Gebrauchtwagen & manipulierter Tacho
Wird ein Gebrauchtwagen mit einem manipulierten Tacho vom Verkäufer erworben, wobei dieser nicht der Erstbesitzer des Wagens war, so muß der Käufer die Kenntnis von der Abweichenden Laufleistung beweisen. Dies gilt, soweit die abweichende Laufleistung "soweit bekannt" zugesichert wurde.

OLG Düsseldorf - 22 U 175/01