| Gebrauchtwagen & manipulierter Tacho |
| Wird ein Gebrauchtwagen
mit einem manipulierten Tacho vom Verkäufer erworben, wobei dieser
nicht der Erstbesitzer des Wagens war, so muß der Käufer die
Kenntnis von der Abweichenden Laufleistung beweisen. Dies gilt, soweit
die abweichende Laufleistung "soweit bekannt" zugesichert wurde.
OLG Düsseldorf - 22 U 175/01 |