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Haftung eines Kfz-Verkäufers für Stand eines KilometerzählersEin gebrauchter Kfz ist
fehlerbehaftet, wenn der Stand des Kilometerzählers nicht mit der
tatsächlichen Fahrleistung übereinstimmt und der Käufer
des Kfz von der Richtigkeit im Sinne der Gesamtfahrleistung ausgehen durfte.
Der Verkäufer handelt arglistig, wenn ihm bekannt ist, oder er es zumindest für möglich hält, daß der Tachostand nicht im Zusammenhang mit der tatsächlichen Gesamtfahrleistung steht und dieses beim Verkauf verschweigt. Als gewerbsmässiger besteht hierüber jedoch eine Aufklärungspflicht. Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |