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Haftung eines Kfz-Verkäufers für Stand eines Kilometerzählers

Ein gebrauchter Kfz ist fehlerbehaftet, wenn der Stand des Kilometerzählers nicht mit der tatsächlichen Fahrleistung übereinstimmt und der Käufer des Kfz von der Richtigkeit im Sinne der Gesamtfahrleistung ausgehen durfte.
Der Verkäufer handelt arglistig, wenn ihm bekannt ist, oder er es zumindest für möglich hält, daß der Tachostand nicht im Zusammenhang mit der tatsächlichen Gesamtfahrleistung steht und dieses beim Verkauf verschweigt. Als gewerbsmässiger besteht hierüber jedoch eine Aufklärungspflicht.

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