Rechtsprobleme lösen. Rechtsberatung per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 358.968 Anfragen

Überschwemmungsschaden nach Hineinfahren in tiefe Pfütze

Verkehrsrecht

Nach einer jüngeren Entscheidung des BGH aus dem Jahre 2006 kommt es für die Auslegung des Begriffs „Überschwemmung“ auf das Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers an, das sich an dem Wortlaut der Klausel sowie an deren Sinn und Zweck orientiert. Dieser wird die Klausel dahin verstehen, dass ihm das aus dem täglichen Leben bekannte Risiko eines Überschwemmungsschadens abgenommen werden soll. Vor diesem Hintergrund erschließt sich der Begriff der Überschwemmung für ihn unter Rückgriff auf den allgemeinen Sprachgebrauch. Danach liegt eine Überschwemmung im Sinne der Klausel vor, wenn Wasser in erheblichem Umfang meist mit schädlichen Wirkungen nicht auf normalen Weg abfließt, sondern auf sonst nicht in Anspruch genommenem Gelände in Erscheinung tritt und dieses überflutet. Dagegen setzt eine Überschwemmung nicht voraus, dass ein Gewässer über die Ufer tritt. (BGH,  26.4.2006 - Az: IV ZR 154/05) Von ihr ist auch auszugehen, wenn eine Straße durch Wolkenbruch überschwemmt wird. Denn eine Überschwemmung liegt auch vor, wenn starker Regen in dem Maße niedergeht, dass er weder vollständig versickert, noch sonst geordnet über natürliche Wege abfließen kann.


LG Bochum, 21.04.2015 - Az: 9 S 204/14

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom ZDF (heute und heute.de) *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.134 Bewertungen) - Bereits 358.968 Beratungsanfragen

Sehr gute Beratung und schnelle Rückmeldungen vom Anwalt- Team

Verifizierter Mandant

Ein sehr, sehr guter RA der mir schon 3 mal den juristischen Sachverhalt für einen Laien umfangreich und gut erklärt hat und mich damit vor einer ...

Manfred Salzmann, Or Erkenschwick