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Außerbetriebsetzung eines Kfz bei fehlender Haftpflichtversicherung
Verkehrsrecht
Erfährt die Zulassungsbehörde durch eine Anzeige eines Versicherungsunternehmens nach § 25 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) oder auf andere Weise, dass für ein Fahrzeug keine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht, so hat sie gemäß § 25 Abs. 4 Satz 1 FZV unverzüglich das Fahrzeug außer Betrieb zu setzen.
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