Der Auflieger einer Zugmaschine ist ein "gezogenes Fahrzeug" i.S. von A.2.3.2 AKB. Löst sich der Auflieger einer Zugmaschine, kippt zur Seite und beschädigt die ziehende Zugmaschine, so besteht nach A.2.3.2 AKB kein Versicherungsschutz in der
Kaskoversicherung.