Leistungsfreiheit bei Falschangabe zum Kaufpreis

Verkehrsrecht

Macht ein Versicherungsnehmer bei seiner Schadensmeldung arglistig falsche Angaben hinsichtlich des Kaufpreises des Fahrzeugs, so wird die Versicherung leistungsfrei. Für die Annahme von Arglist reicht es aus, wenn sich der Versicherungsnehmer der Unrichtigkeit seiner Angaben bewusst ist und davon ausgeht, durch seine Falschangaben die Schadensregulierung möglicherweise zu beeinflussen.


OLG Düsseldorf, 22.07.2014 - Az: I-4 U 102/13

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