Obliegenheitsverletzung bei Steinschlag

Verkehrsrecht

Vorliegend hatte ein Steinschlaggeschädigter vorsätzlich eine Nachbesichtigung seines Fahrzeugs durch einen Sachverständigen verhindert, der begutachten sollte, ob die Frontscheibe des Fahrzeugs ausgetauscht wurde. In einem solchen Fall wird die Kaskoversicherung leistungsfrei, weil der Geschädigte durch sein Verhalten gegen seine Aufklärungsobliegenheit hinsichtlich der Schadensaufklärung verstößt.


AG Bonn, 18.06.2013 - Az: 109 C 21/13

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