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Telefonisch erteilte Reparaturfreigabe der Versicherung

Verkehrsrecht

Sofern eine Mitarbeiterin einer Versicherung telefonisch eine Reparaturfreigabe bis zu einem Betrag von 3.000 € gegeben hat und der Versicherung ein Kostenvoranschlag vorlag, so stellt dies eine Schuldanerkenntnis für Reparaturkosten unter dieser Wertgrenze dar.

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Christian K, Köln