Telefonisch erteilte Reparaturfreigabe der Versicherung
Verkehrsrecht
Sofern eine Mitarbeiterin einer Versicherung telefonisch eine Reparaturfreigabe bis zu einem Betrag von 3.000 € gegeben hat und der Versicherung ein Kostenvoranschlag vorlag, so stellt dies eine Schuldanerkenntnis für Reparaturkosten unter dieser Wertgrenze dar.