Nachweis erforderlichen Reparaturkosten mit Rechnung

Verkehrsrecht

Für die Erstattung der Reparaturkosten durch die Vollkaskoversicherung ist die Vorlage einer Rechnung Voraussetzung. Werden statt einer Rechnung lediglich Fotos vorgelegt, die die Durchführung der Reparatur nachweisen, so genügt dies nicht.

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