Grundloses Abbremsen auf der Autobahn - Haftpflichtversicherung zahlt nichts!

Verkehrsrecht

Es handelt sich um eine vorsätzliche Schadensherbeiführung mit bedingten Schädigungsvorsatz, wenn ein Auto auf der Autobahn ohne Grund von 125 km/h auf 40 km/h abgebremst wird. Insofern wir die Haftpflichtversicherung von der Fahrzeugführerhaftung nach § 18 StVG, § 115 VVG frei (§ 103 VVG).

§ 103 VVG n.F. lautet: Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und widerrechtlich den bei dem Dritten eingetretenen Schaden herbeigeführt hat.

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