Verzögerte Unfallaufnahme führt nicht zwingend zur Leistungsfreiheit!

Verkehrsrecht

Eine zeitlich verzögerte Unfallaufnahme, die keine Auswirkungen auf den Eintritt oder die Feststellung eines Versicherungsfalles hat und die Feststellung oder der Umfang der Leistungspflicht der Versicherung nicht berührt, stellt keine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers dar.

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Ich bin mit allem sehr zu frieden. Freue mich auch über das Ergebnis. Insgeheim muss ich jetzt doch über diese Angelegenheit lachen :-))

Gabriele Fuchs, Berlin

Wir möchten uns auf diesen Weg bei Ihnen bedanken für die schnelle Abwicklung .Es ist bisher alles sehr gut gelaufen und erklärt worden von ...

A.und S. Kleinsteuber, Tambach-Dietharz