Veröffentlichung der SV-Gutachten-Fotos im Internet ist nicht verpflichtend

Verkehrsrecht

Es ist wettbewerbswidrig, wenn eine Haftpflichtversicherung einen Kfz-Sachverständigen auffordert, der Einstellung von während der Schadensbegutachtung erstellten Lichtbildern in Internet-Restwertbörsen zuzustimmen, wenn gleichzeitig gedroht wird, dass die Gutachten bei einer Weigerung nicht prüffähig seien. Die Entscheidungsfreiheit der Sachverständigen wird durch das Anschreiben mittels Ausübung von Druck beeinträchtigt.

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