Navi geklaut - Nur Wiederbeschaffungswert wird erstattet!
Für Navigationsgeräte gibt es einen
Gebrauchtmarkt. Somit kann ein zuverlässiger Wiederbeschaffungswert
festgestellt werden. Der Wiederbeschaffungswert bestimmt sich nach der
Höhe der Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer für den Erwerb
gleichwertiger Teile aufwenden muss, woraus sich ergibt, dass der Versicherungsnehmer
gerade keinen Anspruch auf neuwertigen Ersatz hat.