Wer
sich absolut fahruntüchtig ans Steuer setzt, kriegt von der Kaskoversicherung
kein Geld!
Kollidiert ein absolut
fahruntüchtiger Versicherungsnehmer mit einem parkenden Fahrzeug,
so kann die Kaskoversicherung eine Leistungskürzung auf Null vornehmen.
Es ist grob fahrlässig, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich,
d.h. in hohem Masse, außer Acht zu lassen, wenn sich im Zustand absoluter
Fahruntüchtigkeit an das Steuer gesetzt wird.