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Wer sich absolut fahruntüchtig ans Steuer setzt, kriegt von der Kaskoversicherung kein Geld!

Kollidiert ein absolut fahruntüchtiger Versicherungsnehmer mit einem parkenden Fahrzeug, so kann die Kaskoversicherung eine Leistungskürzung auf Null vornehmen. Es ist grob fahrlässig, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich, d.h. in hohem Masse, außer Acht zu lassen, wenn sich im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit an das Steuer gesetzt wird.
AG Berlin-Mitte, 17.3.2010 - Az: 114 C 3271/09
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