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Alkoholbedingte absolute Fahruntüchtigkeit - Versicherung zahlt nichts!Die Kürzung der Versicherungsleistung
um 100% kann berechtigt sein, wenn der Versicherungsnehmer einer Kfz-Vollkaskoversicherung
das versicherte Kraftfahrzeug grob fahrlässig im Zustand der durch
Alkoholgenuss herbeigeführten absoluten Fahruntüchtigkeit beschädigt
hat.
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