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Alkoholbedingte absolute Fahruntüchtigkeit - Versicherung zahlt nichts!

Die Kürzung der Versicherungsleistung um 100% kann berechtigt sein, wenn der Versicherungsnehmer einer Kfz-Vollkaskoversicherung das versicherte Kraftfahrzeug grob fahrlässig im Zustand der durch Alkoholgenuss herbeigeführten absoluten Fahruntüchtigkeit beschädigt hat.
OLG Dresden, 15.9.2010 - Az: 7 U 466/10
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