Kfz-Schein
hinter der Sonnenblende aufbewahrt - Versicherung leistungsfrei?
Wird der Kfz-Schein dauerhaft
hinter der Sonnenblende aufbewahrt, so stellt dies keine erhebliche Gefahrerhöhung
dar. Auch wenn hierdurch der Diebstahl erleichtert wird, da ein Grenzübertritt
mit Originaldokumenten einfacher erfolgen kann und sich auch in Polizeikontrollen
keine Auffälligkeiten ergeben, ist dies nicht so schwerwiegend, dass
die Versicherung leistungsfrei würde.
OLG Bremen, 20.9.2010 -
Az: 3 U 77/09
Hinweis: Das Urteil ist
noch nicht rechtskräftig, Revision wurde zugelassen.