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Kfz-Schein hinter der Sonnenblende aufbewahrt - Versicherung leistungsfrei?

Wird der Kfz-Schein dauerhaft hinter der Sonnenblende aufbewahrt, so stellt dies keine erhebliche Gefahrerhöhung dar. Auch wenn hierdurch der Diebstahl erleichtert wird, da ein Grenzübertritt mit Originaldokumenten einfacher erfolgen kann und sich auch in Polizeikontrollen keine Auffälligkeiten ergeben, ist dies nicht so schwerwiegend, dass die Versicherung leistungsfrei würde.
OLG Bremen, 20.9.2010 - Az: 3 U 77/09
Hinweis: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision wurde zugelassen.
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