Auch dann, wenn es sich
um einen einfache und im Hinblick auf Verschulden und Haftung eindeutigen
Fall handelt, kann kein Regulierungszeitraum von unter vier Wochen verlangt
werden. Es handelt sich bei Schadenersatzforderungen im Verkehrsbereich
um ein Massengeschäft, so dass hier Rücksicht auf personelle
Schwankungen zu nehmen ist. Ein Regulierungszeitraum von 4-6 Wochen ist
auch hier ein üblicher Regulierungszeitraum. Daher kann eine vor Ablauf
dieser Frist eingereichte Klage trotz Zahlungsverpflichtung der Versicherung
dazu führen, dass die Kosten des Rechtsstreits vom Geschädigten
zu tragen sind.