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Bearbeitungszeit für Unfallregulierung

Auch dann, wenn es sich um einen einfache und im Hinblick auf Verschulden und Haftung eindeutigen Fall handelt, kann kein Regulierungszeitraum von unter vier Wochen verlangt werden. Es handelt sich bei Schadenersatzforderungen im Verkehrsbereich um ein Massengeschäft, so dass hier Rücksicht auf personelle Schwankungen zu nehmen ist. Ein Regulierungszeitraum von 4-6 Wochen ist auch hier ein üblicher Regulierungszeitraum. Daher kann eine vor Ablauf dieser Frist eingereichte Klage trotz Zahlungsverpflichtung der Versicherung dazu führen, dass die Kosten des Rechtsstreits vom Geschädigten zu tragen sind.
OLG Stuttgart, 26.4.2010 - Az: 3 W 15/10
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