| Leistungsfreiheit bei Falschangabe der vorhandenen Fahrzeugschlüssel? |
| Wird in einer Schadenanzeige
die Zahl der beim Kauf des Fahrzeuges übernommenen Fahrzeugschlüssel
statt mit vier mit zwei angegeben, so liegt eine Obliegenheitsverletzung
vor. Diese hat jedoch dann keinen Einfluß auf die Ersatzpflicht,
wenn diese (objektive) Falschangabe lediglich aus Nachlässigkeit und
nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig erfolgte.
LG Düsseldorf, 18.7.2007 - Az: 11 O 139/06 |