| Versicherungsschutz bei Unfall unter Alkoholeinfluß |
| War ein Verkehrsteilnehmer
zum Unfallzeitpunkt absolut fahruntüchtig, jedoch nicht schuldunfähig,
so wurde der Versicherungsfall vom Unfallverursacher in grober Weise heraufbeschworen.
Die Versicherung wird daher leistungsfrei. Hat die Versicherung den Geschädigten
entschädigt, so muß der Verursacher der Versicherung den Betrag
(in der Haftpflicht bis zu 5000 EUR) zurückerstatten.
LG Coburg, 7.2.2007 - Az: 21 O 645/06 |