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Versicherungsschutz bei Unfall unter Alkoholeinfluß
War ein Verkehrsteilnehmer zum Unfallzeitpunkt absolut fahruntüchtig, jedoch nicht schuldunfähig, so wurde der Versicherungsfall vom Unfallverursacher in grober Weise heraufbeschworen. Die Versicherung wird daher leistungsfrei. Hat die Versicherung den Geschädigten entschädigt, so muß der Verursacher der Versicherung den Betrag (in der Haftpflicht bis zu 5000 EUR) zurückerstatten.

LG Coburg, 7.2.2007 - Az: 21 O 645/06