Nachtrunk
nach Unfall - Versicherung wird leistungsfrei
Kommt es zu einem Verkehrsunfall,
so hat der Versicherungsnehmer die Obliegenheit, alles zur Aufklärung
und Minderung des Schadens dienliche zu unternehmen. Wurde der Unfallort
vor Feststellung der Personalien trotz Beteiligung an demselben verlassen,
so ist dies noch kein Verstoß gegen diese Obliegenheit. Ein anderes