| Mehrfache Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers |
| Verletzt der Versicherungsnehmer
eine Obliegenheit vor (hier: Trunkenheitsfahrt) und eine weitere nach Eintritt
des Versicherungsfalles (hier: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), können
die Beträge, bis zu denen der Versicherer Leistungsfreiheit in Anspruch
nehmen kann, addiert werden.
BGH, 14.9.2005 - Az: IV ZR 216/04 |