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Kaskoversicherung zahlt keine Nutzungsausfallentschädigung
Eine Kaskoversicherung schuldet dem Versicherungsnehmer keine Nutzungsausfallentschädigung bis zur Reparatur des versicherten Fahrzeugs oder der Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs. Auch ein Verzug mit der Entschädigungsleistung seitens des Versicherers ändert hieran nichts.

OLG Düsseldorf, 25.8.2005 - Az: I-4 W 45/05