| Kaskoversicherung zahlt keine Nutzungsausfallentschädigung |
| Eine Kaskoversicherung
schuldet dem Versicherungsnehmer keine Nutzungsausfallentschädigung
bis zur Reparatur des versicherten Fahrzeugs oder der Wiederbeschaffung
eines Ersatzfahrzeugs. Auch ein Verzug mit der Entschädigungsleistung
seitens des Versicherers ändert hieran nichts.
OLG Düsseldorf, 25.8.2005 - Az: I-4 W 45/05 |