| Im Auto darf nach Kaugummi gegriffen werden |
| Greift ein Autofahrer bei
110 km/h auf der Autobahn nach einer Kaugummipackung, die sich immer auf
der Mittelkonsole befindet, so ist dies nicht grob fahrlässig, wenn
hierbei von der Fahrspur abgekommen wird und das Fahrzeug gegen die Mittelleitplanke
gerät. Der Schaden ist von der Kaskoversicherung zu tragen.
AG Menden, 21.9.2005 - Az: 4 C 141/04 |