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Im Auto darf nach Kaugummi gegriffen werden
Greift ein Autofahrer bei 110 km/h auf der Autobahn nach einer Kaugummipackung, die sich immer auf der Mittelkonsole befindet, so ist dies nicht grob fahrlässig, wenn hierbei von der Fahrspur abgekommen wird und das Fahrzeug gegen die Mittelleitplanke gerät. Der Schaden ist von der Kaskoversicherung zu tragen.

AG Menden, 21.9.2005 - Az: 4 C 141/04