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Brandschaden bei Unfall - Was zahlt die Teilkasko?
Gerät ein Fahrzeug durch einen Unfall in Brand, so muß die Teilkaskoversicherung lediglich für die Brandschäden aufkommen - durch einen zuvor erfolgten Aufprall verursachte Schäden müssen nicht ersetzt werden. Der Umstand, daß Unfall und Brand zusammenhängenden Lebenssachverhalt darstellen ändert hieran nichts. Brand und Unfall sind unterschiedliche versicherungsrechtliche Tatbestände.

OLG Celle, 16.3.2006 - Az: 8 U 155/05