| Brandschaden bei Unfall - Was zahlt die Teilkasko? |
| Gerät ein Fahrzeug
durch einen Unfall in Brand, so muß die Teilkaskoversicherung lediglich
für die Brandschäden aufkommen - durch einen zuvor erfolgten
Aufprall verursachte Schäden müssen nicht ersetzt werden. Der
Umstand, daß Unfall und Brand zusammenhängenden Lebenssachverhalt
darstellen ändert hieran nichts. Brand und Unfall sind unterschiedliche
versicherungsrechtliche Tatbestände.
OLG Celle, 16.3.2006 - Az: 8 U 155/05 |