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Laufleistung korrekt angeben!
Wird die Laufleistung eines gestohlenen Fahrzeugs falsch angegeben, so wird die Versicherung grundsätzlich leistungsfrei. Die Laufleistung ist von maßgeblicher Bedeutung, so daß hier eine besondere Sorgfalt des Versicherungsnehmers erforderlich ist. 
Nach Ansicht des Gerichts muß der Fahrer sich die Mühe machen, die Laufleistung zu ermitteln – eine ungefähre Angabe ist i.a. nicht ausreichend. 

OLG Saarbrücken - Az: 5 U 506/04-55