| Auch bei Trunkenheit versichert? |
| Nach Ansicht des Europäischen
Gerichtshofes darf eine Kfz-Haftpflichtversicherung bei Trunkenheit des
Fahrers des verunglückten Fahrzeuges nicht grundsätzlich jegliche
Leistung ablehnen. Der Schadensersatz darf "seinem Umfang nach nur unter
außergewöhnlichen Umständen auf der Grundlage einer Einzelfallbeurteilung
begrenzt werden", so der Gerichtshof.
Europäischer Gerichtshof - Rechtssache C-537/03 |