|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |VERSICHERUNG|
Auch bei Trunkenheit versichert?
Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes darf eine Kfz-Haftpflichtversicherung bei Trunkenheit des Fahrers des verunglückten Fahrzeuges nicht grundsätzlich jegliche Leistung ablehnen. Der Schadensersatz darf "seinem Umfang nach nur unter außergewöhnlichen Umständen auf der Grundlage einer Einzelfallbeurteilung begrenzt werden", so der Gerichtshof.

Europäischer Gerichtshof - Rechtssache C-537/03