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Autoschlüssel nicht in der Garderobe lassen!
Im vorliegenden Fall wurden die Autoschlüssel eines Kraftfahrers entwendet, der diese in seiner unbeaufsichtigt an der Garderobe eines Gemeindehauses hängenden Jacke aufbewahrt hatte. Die Schlüssel waren leicht zuzuordnen (z.B. durch Schlüsselanhänger) und der in der Nähe parkende Wagen wurde gestohlen. Aufgrund dieser sorglosen Verwahrung bestand keine Verpflichtung der Kaskoversicherung, den entstandenen Schaden zu regulieren.

OLG Stuttgart – Az: 7 U 127/04