| Autoschlüssel nicht in der Garderobe lassen! |
| Im vorliegenden Fall wurden
die Autoschlüssel eines Kraftfahrers entwendet, der diese in seiner
unbeaufsichtigt an der Garderobe eines Gemeindehauses hängenden Jacke
aufbewahrt hatte. Die Schlüssel waren leicht zuzuordnen (z.B. durch
Schlüsselanhänger) und der in der Nähe parkende Wagen wurde
gestohlen. Aufgrund dieser sorglosen Verwahrung bestand keine Verpflichtung
der Kaskoversicherung, den entstandenen Schaden zu regulieren.
OLG Stuttgart – Az: 7 U 127/04 |