| Finger weg vom Handy! |
| Es ist grob fahrlässig,
wenn ein Fahrer aufgrund der Benutzung seines Mobiltelefons ohne Freisprechanlage
lediglich eine Hand am Steuer hat und bei überhöhter Geschwindigkeit
in einer Kurve von der Fahrbahn abkommt. Die Kaskoversicherung ist daher
nicht zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
AG Berlin-Mitte – Az: 105 C 3123/03 Anmerkung AnwaltOnline: Die Benutzung des Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung zieht zudem ein Bußgeld nach sich. |