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Mehrwertsteuer nur bei Nachweis
Will ein Versicherungsnehmer im Schadensfall die Mehrwertsteuer erstattet haben, so ist die Zahlung der Mehrwertsteuer mittels entsprechender Rechnung oder Quittung nachzuweisen.
Eine entsprechende Klausel im Versicherungsvertrag stellt keine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar.

OLG Frankfurt – Az: 14 U 200/03