| Mehrwertsteuer nur bei Nachweis |
| Will ein Versicherungsnehmer
im Schadensfall die Mehrwertsteuer erstattet haben, so ist die Zahlung
der Mehrwertsteuer mittels entsprechender Rechnung oder Quittung nachzuweisen.
Eine entsprechende Klausel im Versicherungsvertrag stellt keine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar. OLG Frankfurt – Az: 14 U 200/03 |