| Bei Fahrzeugdiebstahl Originalschlüssel vorlegen! |
| Wird ein Fahrzeugdiebstahl
bei der Versicherung geltend gemacht, so sind dieser auf Anforderung kurzfristig
die Originalfahrzeugschlüssel zu überlassen. Weigert sich der
Versicherungsnehmer, so liegt eine Obliegenheitsverletzung vor, die die
Versicherung von ihrer Leistungspflicht freistellt. Dies gilt auch dann,
wenn der Versicherung aus der Zurückhaltung letztendlich kein Nachteil
entstanden ist.
BGH – Az: IV ZR 265/03 |