Nimmt ein Autofahrer an
einem Sicherheitstraining auf einer Rennstrecke teil, so tritt die Kaskoversicherung
für Unfallschäden ein, sofern der Unfall nicht grob fahrlässig
herbeigeführt wurde. Handelt es sich hingegen um eine Übungsfahrt,
die dem Ziel der Erzielung der Höchstgeschwindigkeit dient, so sind
hierbei entstandene Unfälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.