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Bei falscher Unfallschilderung zahlt Kaskoversicherung nicht!
Die Versicherung wird ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer einen völlig falschen Unfallhergang gegenüber der Kaskoversicherung angibt.
Im zu entscheidenden Fall hatte der Versicherungsnehmer angegeben, der Unfall sei durch ein leichtsinniges Überholmanöver des Unfallgegners verursacht worden. Tatsächlich führte ein riskantes Wendemanöver des Versicherungsnehmers den Unfall herbei.

OLG Köln – Az: 9 W 1/03