![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Autopreis falsch angegeben - Diebstahlsversicherung zahlt nichts!Gibt ein Versicherungsnehmer
den Kaufpreis seines Fahrzeuges vorsätzlich falsch an, so besteht
kein Versicherungsschutz im Falle eines Diebstahls. Die Versicherung wird
durch das vertragswidrige Verhalten des Versicherungsnehmers leistungsfrei.
Der Entscheidung liegt der Fall eines Versicherungsnehmers zugrunde, der seinen Wagen als gestohlen gemeldet hatte. Hierbei gab er den Kaufpreis mit 11.500 EURO statt der |