| Falsch getankt – Versicherungsschutz weg! |
| Tankt ein Kraftfahrer den
falschen Kraftstoff und beschädigt er hierbei den Motor, so verliert
er seinen Versicherungsschutz. Es handelt sich bei einem Motorschaden,
der aufgrund der falschen Kraftstoffwahl entstanden ist, um einen nicht
versicherten Betriebsschaden und nicht um einen versicherten Unfallschaden.
BGH, 25.6.2003 – Az: IV ZR 322/02 |