Ersatz
von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes
Der Kläger verlangt
von der Beklagten als Haftpflichtversicherer des Schädigers Schadensersatz
wegen eines Verkehrsunfalls, bei dem sein Kraftfahrzeug beschädigt
wurde. Der Kläger ist Karosseriebaumeister und hat sein Fahrzeug nach
dem Unfall selbst instandgesetzt. Im Prozess hat der Sachverständige
bestätigt, dass durch die Reparaturmaßnahmen jedenfalls Verkehrs-
und Betriebssicherheit wiederhergestellt worden sind; er hat allerdings
Art und Qualität der Reparatur nicht weiter untersucht. Die Parteien