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Folgen eines Rotlichtverstoßes für die VollkaskoversicherungNach § 61 des Versicherungsvertragsgesetzes
(VVG) ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn
der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall durch grobe Fahrlässigkeit
herbeigeführt hat. Danach erhält er in der Vollkaskoversicherung
den Schaden an seinem Fahrzeug nicht ersetzt, wenn er das Rotlicht einer
Ampel nicht beachtet hat und sein Verhalten als grob fahrlässig zu
bewerten ist. Unter welchen Umständen ein Rotlichtverstoß als
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