| Wenig Promille und Fahrfehler - Versicherungsschutz? |
| Bereits ab 0,3 Promille
kann Fahruntüchtigkeit bestehen, sofern dem Fahrer alkoholtypische
Fehler unterlaufen, da dies als Indizienbeweis gesehen werden kann. Der
Autofahrer handelt dann grob fahrlässig, was den Versicherungsschutz
kostet. Ab 1,1 Promille besteht in jedem Fall Fahruntüchtigkeit.
OLG Koblenz - AZ: 10 U 1109/01
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