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Wenig Promille und Fahrfehler - Versicherungsschutz?
Bereits ab 0,3 Promille kann Fahruntüchtigkeit bestehen, sofern dem Fahrer alkoholtypische Fehler unterlaufen, da dies als Indizienbeweis gesehen werden kann. Der Autofahrer handelt dann grob fahrlässig, was den Versicherungsschutz kostet. Ab 1,1 Promille besteht in jedem Fall Fahruntüchtigkeit.

OLG Koblenz - AZ: 10 U 1109/01
Ebenso: OLG Frankfurt - AZ: 7 U 189/00