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Trickdiebstahl - Versicherungsschutz für Autohändler?
Ein Trickdiebstahl kann den Autohändler auch den Versicherungsschutz kosten, wenn ein Autohändler wie im vorliegenden Fall grob fahrlässig handelt. Dieses ist der Fall, wenn bei laufendem Motor das Fahrzeug vom Händler verlassen wird, um einen angeblichen Kunden ans Steuer zu lassen und der Händler nicht zuvor die Identität des Interessenten festgestellt habe.

Gerade beim Kauf von Gebrauchtwagen muß mit Trickdiebstählen gerechnet werden. Aufgrund des grob fahrlässigen Fehlverhaltens des Händlers sei die Versicherung leistungsfrei geworden.

OLG Frankfurt - Az.: 7 U 54/01