| Falsche Angaben über Autoschlüssel |
| Da im Fragebogen der Versicherung
bei der Frage nach der Zahl der beim Kauf erhaltenen Schlüssel "zwei"
statt "drei" angegeben worden ist, verweigerte die Versicherung - zu Recht
- die Zahlung.
Oberlandesgericht Oldenburg, 2 U 175/98 |