Im Verkehrsrecht gibt es unterschiedliche Versicherungen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung tritt für Fremdschäden ein, die von einem Verkehrsteilnehmer verursacht wurden. Im öffentlichen Straßenverkehr darf ein Fahrzeug nur mit bestehender KFZ-Versicherungsschutz gefahren werden.
Schäden am eigenen Fahrzeug, beispielsweise auch bei
Wildschäden, können über eine
Kaskoversicherung abgedeckt werden. Zu unterscheiden ist hier die Teilkaskoversicherung von der Vollkaskoversicherung die auch Eigenverschulden abdeckt.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung tritt dann ein, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines
Unfalls, bei Kauf- und Reparaturverträgen in Rechtsstreitigkeiten gerät aber u.a. auch bei
Führerscheinverlust. Übernommen werden Anwaltskosten, Gerichtskosten und die Kosten eines gerichtlich beauftragten Sachverständigen. Der konkrete Leistungsumfang ist vom Versicherungsvertrag abhängig.
Daneben existieren noch weitere Spezialversicherungen, die bestimmte Risiken absichern sollen.
Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.