Kommt es zu einer
Kollision eines auf einer ampelgeregelten Kreuzung bei Rotlicht links abbiegenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs, so trifft den Linksabbieger die volle Haftung. Im Hinblick auf diesen erheblichen Verkehrsverstoß hat die
Betriebsgefahr des anderen Pkw zurückzutreten.