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Anfechtung eines Verkehrszeichens - Jahresfrist beachten

Sofern ein Verkehrsteilnehmer ein bestimmtes Verkehrszeichen anfechten will (vorliegend: Überholverbot für Lkw auf Autobahnteilstück), so muss dies innerhalb einer einjährigen Frist erfolgen. Diese Frist beginnt dann zu laufen, wenn der Verkehrsteilnehmer zum ersten Mal auf das Verkehrszeichen trifft. Ein späteres erneutes Gegenüberstehen führt nicht zum erneuten Auslösen der Frist.
BVerwG, 23.9.2010 - Az: 3 C 32/09
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