Anfechtung
eines Verkehrszeichens - Jahresfrist beachten
Sofern ein Verkehrsteilnehmer
ein bestimmtes Verkehrszeichen anfechten will (vorliegend: Überholverbot
für Lkw auf Autobahnteilstück), so muss dies innerhalb einer
einjährigen Frist erfolgen. Diese Frist beginnt dann zu laufen, wenn
der Verkehrsteilnehmer zum ersten Mal auf das Verkehrszeichen trifft. Ein
späteres erneutes Gegenüberstehen führt nicht zum erneuten
Auslösen der Frist.