Nicht
erkennbares Verkehrszeichen hat keine Bedeutung!
Ein durch Baum- und Buschbewuchs
objektiv nicht mehr erkennbares Verkehrszeichen (vorliegend: 274.1 Tempo-30-Zone)
entfaltet keine Rechtswirkungen mehr. Im vorliegenden Fall war das Schild
wegen Baum- und Buschbewuchs nicht sichtbar, so dass der ortsunkundige
Fahrer seine Geschwindigkeit nicht angepasst hatte. Dies war nach der Beweisaufnahme
unstreitig. Da der Fahrer aber innerorts mit 73 km/h erwischt wurde, war
dennoch eine Geldbuße fällig, da zumindest eine Überschreitung
der innerstädtischen Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h vorlag.
Es musste auch dem ortsunkundigen Fahrer aufgrund der örtlichen Verhältnisse
klar gewesen sein, dass er sich in einer geschlossenen Ortschaft befand.