AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Nicht erkennbares Verkehrszeichen hat keine Bedeutung!

Ein durch Baum- und Buschbewuchs objektiv nicht mehr erkennbares Verkehrszeichen (vorliegend: 274.1 Tempo-30-Zone) entfaltet keine Rechtswirkungen mehr. Im vorliegenden Fall war das Schild wegen Baum- und Buschbewuchs nicht sichtbar, so dass der ortsunkundige Fahrer seine Geschwindigkeit nicht angepasst hatte. Dies war nach der Beweisaufnahme unstreitig. Da der Fahrer aber innerorts mit 73 km/h erwischt wurde, war dennoch eine Geldbuße fällig, da zumindest eine Überschreitung der innerstädtischen Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h vorlag. Es musste auch dem ortsunkundigen Fahrer aufgrund der örtlichen Verhältnisse klar gewesen sein, dass er sich in einer geschlossenen Ortschaft befand.
OLG Hamm, 30.9.2010 - Az: III-3 RBs 336/09
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von WDR Mittwochs live und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Verkehrsrecht  | Nach Oben