Konnte bei einem qualifizierten
Rotlichtverstoß der Fahrer nicht ermittelt werden, so kann gegen
den Halter eine einjährige Fahrtenbuchauflage verhängt werden.
Vorliegend hatte die Halterin keine Angaben gemacht, als sie gefragt wurde,
wer konkret als Fahrer den Verstoß begangen hat. Die Ermittlungen
verliefen ebenfalls ergebnislos. In der Konsequenz verhängte das zuständige
Landratsamt eine sofortige einjährige Fahrtenbuchauflage. Der VGH
bestätigte diese Maßnahme. Bei der Bemessung der Dauer der Fahrtenbuchauflage
kommt vor allem dem Gewicht der festgestellten Verkehrszuwiderhandlung
Bedeutung zu. Hierbei kann auf die Bewertungen in den einschlägigen
Straf- und Bußgeldvorschriften sowie im Punktekatalog abgestellt
werden. Bei einem Bußgeld von 200 EUR, einem einmonatigen Fahrverbot
und 4 Punkten in Flensburg für einen qualifizierten Rotlichtverstoß
ist nach Ansicht des VGH eine einjährige Fahrtenbuchauflage durchaus
gerechtfertigt.