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Rotlichtverstoß von Frühstarter - Ausnahme vom Fahrverbot?

Ohne besondere Umstände rechtfertigt der Umstand, dass ein Verkehrsteilnehmer das Rotlicht zunächst beachtet, dann jedoch aufgrund einer momentanen Fehlentscheidung bei noch anhaltender Rotlichtphase fortgesetzt hat ("Frühstarter"), grundsätzlich keine Ausnahme von einem Fahrverbot wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes.
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