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Rotlichtverstoß von Frühstarter - Ausnahme vom Fahrverbot?Ohne besondere Umstände
rechtfertigt der Umstand, dass ein Verkehrsteilnehmer das Rotlicht zunächst
beachtet, dann jedoch aufgrund einer momentanen Fehlentscheidung bei noch
anhaltender Rotlichtphase fortgesetzt hat ("Frühstarter"), grundsätzlich
keine Ausnahme von einem Fahrverbot wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes.
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