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Qualifizierter Rotlichtverstoß durch Zählen feststellbar?Zwar ist es im Rahmen einer
gezielten Ampelüberwachung grundsätzlich möglich, einen
qualifizierten Rotlichtverstoß von Polizeibeamten die durch Zählen
("einundzwanzig, zweiundzwanzig") festzustellen. Die Schätzung muss
aber für Tatgericht und Beschwerdegericht überprüfbar sein.
Es ist daher erforderlich, dass das tatrichterliche Urteil Feststellungen
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