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Qualifizierter Rotlichtverstoß durch Zählen feststellbar?

Zwar ist es im Rahmen einer gezielten Ampelüberwachung grundsätzlich möglich, einen qualifizierten Rotlichtverstoß von Polizeibeamten die durch Zählen ("einundzwanzig, zweiundzwanzig") festzustellen. Die Schätzung muss aber für Tatgericht und Beschwerdegericht überprüfbar sein. Es ist daher erforderlich, dass das tatrichterliche Urteil Feststellungen
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