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Ampel verwechselt - trotzdem Fahrverbot

Setzt ein Autofahrer nächtens seine Fahrt bei anhaltender Rotlichtphase fort, weil er die für ihn maßgebliche Ampel verwechselt hat, so liegt dennoch ein Rotlichtverstoß vor. Auch in diesem Fall ist ohne Hinzutreten besonderer Umstände der Ausspruch eines Fahrverbots als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme gerechtfertigt.
OLG Bamberg, 24.7.2008 - Az: 3 Ss OWi 1774/08
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