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Verbotszeichen 260 der StVO - Schieben und Parken von Krafträdern nicht verboten!Das Zeichen 260 der StVO
(Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder
und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge)
verbietet nicht das Schieben von Krafträdern. Auch der ruhende Verkehr
wird von diesem Zeichen nicht erfasst. Wird ein Kraftrad nur geschoben
und nicht gefahren, so kann die Verbotszone auch erlaubterweise benutzt
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