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Rotlichtverstoß - Versicherung wird leistungsfrei

Regelmäßig führt ein Rotlichtverstoß mit Unfallfolge zur Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung, da ein solches Verhalten in aller Regel als grob fahrlässig zu werten ist. Im vorliegenden Fall berücksichtigte das Gericht den Einwand des Betroffenen, er sei durch ein hinter ihm dicht auffahrendes Fahrzeug und dessen Spurwechsel so irritiert gewesen, dass er die rote Ampel übersehen habe, nicht.
LG Düsseldorf, 9.2.2007 - Az: 11 O 198/06
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