| Rotlichtverstoß - Versicherung wird leistungsfrei |
| Regelmäßig führt
ein Rotlichtverstoß mit Unfallfolge zur Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung,
da ein solches Verhalten in aller Regel als grob fahrlässig zu werten
ist. Im vorliegenden Fall berücksichtigte das Gericht den Einwand
des Betroffenen, er sei durch ein hinter ihm dicht auffahrendes Fahrzeug
und dessen Spurwechsel so irritiert gewesen, dass er die rote Ampel übersehen
habe, nicht.
LG Düsseldorf, 9.2.2007 - Az: 11 O 198/06 |